WEG-VERWALTUNG

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern ... (§§ 27, 28 WEG).

  • Verwaltung von Wohngeldern
  • Erstellung von Jahresabrechnungen
  • Erarbeitung und Überwachung der Hausordnung
  • Überwachung von Handwerkern für Instandhaltung und Instandsetzung des Anwesens
  • Vertretung der WEG gegenüber Behörden, Gerichten, Lieferanten (wie Strom, Gas, Kabelfernsehen)

Auf dieser gesetzlichen Regelung beruht unser Verständnis über unsere Verwaltertätigkeit: Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie bei der Verwaltung gewissenhaft unterstüzt alle Ihr Eigentum betreffenden Angelegenheiten nach Ihren Vorgaben für Sie ausführt:


  • Eigentümerversammlung
  • Sammlung relevanter Themen in Abstimmung mit den Verwaltungsbeiräten und Eigentümern mit dem Ziel der Beschlussfassung
  • Organisation, Beratung und Moderation der Versammlung
  • Protokollierung und Führen einer Beschluss-Sammlung, Beschlussrealisation

Gerne Übernehmen wir auch weitere Verwaltungsaufgaben für Sie, wie beispielweise die Sondermietverwaltung


  • Mieteingangskontrolle 
  • Schriftverkehr mit den Mietern
  • Neuvermietungen
  • andere individuelle Leistungen