Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern ... (§§ 27, 28 WEG).
Verwaltung von Wohngeldern
Erstellung von Jahresabrechnungen
Erarbeitung und Überwachung der Hausordnung
Überwachung von Handwerkern für Instandhaltung und Instandsetzung des Anwesens
Vertretung der WEG gegenüber Behörden, Gerichten, Lieferanten (wie Strom, Gas, Kabelfernsehen)
Auf dieser gesetzlichen Regelung beruht unser Verständnis über unsere Verwaltertätigkeit: Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie bei der Verwaltung gewissenhaft unterstüzt alle Ihr Eigentum betreffenden Angelegenheiten nach Ihren Vorgaben für Sie ausführt:
Eigentümerversammlung
Sammlung relevanter Themen in Abstimmung mit den Verwaltungsbeiräten und Eigentümern mit dem Ziel der Beschlussfassung
Organisation, Beratung und Moderation der Versammlung
Protokollierung und Führen einer Beschluss-Sammlung, Beschlussrealisation
Gerne Übernehmen wir auch weitere Verwaltungsaufgaben für Sie, wie beispielweise die Sondermietverwaltung